Befahrensregelung für den Nationalpark Wattenmeer gemäß NPNordSBefV

Generalklausel: Die Verkehrsteilnehmer haben sich auf den Bundeswasserstraßen so zu verhalten.

dass die Tierwelt nicht geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,

gestört wird (§ 2). 

Es sind neue Regeln veröffentlicht worden, die aber für uns Wattenschipper keine gravierenden Änderungen ergeben. Außerhalb der Schutzgebiete kann frei gefahren und geankert werden. Die Grafik kann durch mehrmaliges Anklicken vergrößert werden.

Peter und Christoph 03.05.2023

 

 

 

Fahren im gekennzeichneten Fahrwasser (FW)

 

Fahren außerhalb des gekennzeichneten FW

 

Ankern, Trockenfallen

 

 

 

von Bord gehen

 

Übernachten

 

Geschwindigkeit unter Motor im FW

 

außerhalb der Seegaten

Besonderes Schutzgebiet

 

erlaubt

 

 

 

verboten

 

 

verboten

 

 

 

verboten

 

verboten

 

12 kn

 

 

16 kn

Allgemeines Schutzgebiet

 

erlaubt

 

 

 

erlaubt solange Wasser zum Fahren vorhanden ist

 

erlaubt an gekennzeichneten Stellen (siehe untenstehende Karte)

 

erlaubt in 250 m Umkreis

  

erlaubt 

 

12 kn

 

 

16 kn